Glücksspielwerbung wird in Europa national reguliert; einen für alle Länder gültigen gemeinsamen Standard gibt es nicht. Die Folge: Eine Kampagne, die in einer Jurisdiktion zulässig ist, kann im Nachbarland unzulässig sein, und Mediaplanung wird zu einer Aufgabe an der Schnittstelle von Marketing und Compliance.

Woher die Unterschiede kommen

Werberegeln stehen selten in einem einzigen Gesetz. Sie verteilen sich auf das Glücksspielrecht, das allgemeine Werberecht, rundfunkrechtliche Vorgaben und Kodizes der Selbstregulierung. Jede dieser Ebenen ist in jedem Land eigenständig entstanden und spiegelt eine eigene politische Debatte über den Schutz Minderjähriger und gefährdeter Spieler wider. Weil die Ebenen nie harmonisiert wurden, können zwei Märkte mit ähnlichen Lizenzregimen dennoch sehr unterschiedliche Werbepraxis hervorbringen.

Was am häufigsten eingeschränkt wird

  • Sendezeiten in TV und Radio, einschließlich der Fenster rund um Sportübertragungen;
  • Sponsoring von Vereinen sowie Platzierungen auf Trikots und im Stadion;
  • Bildsprache und Gestaltungsmittel, die auf Minderjährige anziehend wirken;
  • die Darstellung von Boni und Promo-Angeboten, bis hin zum vollständigen Werbeverbot dafür;
  • Pflichthinweise und Verweise auf Instrumente der Selbstbeschränkung.

Eine eigene Ebene ist das Targeting. Manche Jurisdiktionen verlangen, Spieler mit aktiver Selbstsperre aus der adressierbaren Zielgruppe auszuschließen. Damit wandert die Auflage aus dem Kreativbriefing in die Einstellungen der Werbeplattformen.

Was das für Betreiber und Affiliates bedeutet

Praktisch heißt das: Creatives und Landingpages entstehen nicht als ein Set für die Region, sondern als Versionen je Jurisdiktion, jeweils gesondert freigegeben. Affiliate-Traffic bleibt dabei in der Verantwortung des Lizenznehmers. Einen Verstoß des Partners wertet die Aufsicht in der Regel als Verstoß des Betreibers, dem er zugutekommt.

Deshalb sind in erfahrenen Teams die Werberegeln in den Partnerverträgen ebenso detailliert geregelt wie die Vergütungsbedingungen.